Selbst oder gerade bei Eiseskälte gibt es gute Gründe, das Haus zu verlassen:

Zu Ihren Pflichten als Anlieger gehört es nämlich, für einen sicheren Gehweg zu sorgen. Das bedeutet, dass Sie den Bürgersteig vor Ihrem Haus bis zum angrenzenden Grundstück in einer Breite von mindestens 1,20m von Schnee und Eis freihalten müssen. Genaue Informationen finden Sie unter "Sicherheit bei Eis und Schnee".

Für den Winterdienst der Entsorgungsbetriebe Essen gilt:

Grundsätzlich werden nur Straßen und Marktplätze gestreut, die verkehrsbedeutend sind und gefährliche Stellen aufweisen. Insgesamt gibt es über 50 Streupläne, die von der Stadt Essen in Streuklassen A und B aufgeteilt wurden. Die nach A- und B-Plänen zu streuenden Straßen werden zeitlich parallel abgefahren. Die in den sogenannten A-Plänen enthaltenen Straßen (=besonders verkehrsbedeutend und gefährlich, zum Beispiel alle Buslinien und Durchfahrtsstraßen) werden rund um die Uhr gestreut, wohingegen die Straßen der B-Pläne im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr gestreut werden.
Viele Straßen sind in diesem Streuplan nicht enthalten. Dort ist der Anlieger verpflichtet, zusätzlich zum Gehweg gefährliche Stellen auf der Fahrbahn zu räumen und zu streuen und die erforderlichen Übergänge für Fußgänger zu räumen und zu streuen. Anrufe von Privatpersonen, die einen Streudienst in Nebenstraßen wünschen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Vollständige, rechtsverbindliche Auskunft über den Winterdienst gibt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung.

Kontakt

Pico-Bello-Hotline

Telefon
+49 (0)201 88 88888
Fax
+49 (0)201 88 88019
Internet
http://www.essen-pico-bello.de

weitere Informationen und Dienstleistungen...
Symbol: zum Anfang dieser SeiteSymbol: diese Seite ausdruckenSymbol: diese Seite zu den Favoriten hinzufügenSymbol: zurück zur vorherigen Seite (in gleichem Fenster)