Flexible Arbeitszeitgestaltung

Die Stadt Essen bietet die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit kann innerhalb bestehender Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung des Geschäftsbetriebes und des Kundenservices individuell und eigenverantwortlich gestaltet werden. Eine solche Regelung stellt hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein, gibt jedoch auch die Möglichkeit, die dienstlichen Belange mit den privaten Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Die Regelungen zur Gleitzeit, d. h. die Zeit, in der Sie Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende selbst wählen können, sehen wie folgt aus :               

Dienstbeginn: 

montags - freitags: 6.30 -   8.30 Uhr

Dienstende:                               

montags - donnerstags: 15.00 - 18.30 Uhr

freitags: 12.00 - 18.00 Uhr

In Fachbereichen mit Publikumsverkehr gilt eine Kernarbeitszeit, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten orientiert.

Während der Aubildung gelten Sonderregelungen.

 

Urlaub:

Der Erholungsurlaub ist nach Alter gestaffelt und beträgt

bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 26 Arbeitstage,

bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres: 29 Abeitstage,

ab Vollendung des 40. Lebensjahres: 30 Arbeitstage. 



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