Rechte und Pflichten in der Kommune

Zusammenleben von Menschen
Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Ortsrecht

Gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.
§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".

Regelungen im Überblick

Für das Gebiet der Stadt Essen besteht eine Vielzahl von Regelungen, die unterschiedliche Lebensbereiche bzw. -situationen - von der Abfallentsorgung bis zur Zweitwohnung - regeln. Im Rahmen des Online-Angebotes soll der Zugriff auf die aktuellen Satzungen ermöglicht werden.
Die wichtigsten Grundlagen des Essener Ortsrechts sind auf dieser Seite zu thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst.

Kontakt

Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Tel.: 0201 / 88-15108
Fax: 0201 / 88-15005
eMail: andrea.tech@ratsangelegenheiten.essen.de


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