Zusammenleben von Menschen
Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.
Gemäß Artikel 78
Abs. 1 der Landesverfassung
NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.
§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (
z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".
Für das Gebiet der Stadt Essen besteht eine Vielzahl von Regelungen, die unterschiedliche Lebensbereiche
bzw. -situationen - von der
Abfallentsorgung bis zur
Zweitwohnung - regeln. Im Rahmen des Online-Angebotes soll der Zugriff auf die aktuellen Satzungen ermöglicht werden.
Die wichtigsten Grundlagen des Essener Ortsrechts sind auf dieser Seite zu thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst.
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