Auch für das Jahr 2010 wurden durch Ratsbeschluss vom 27. Januar 2010 an den nachstehend aufgelisteten Sonntagen zusätzliche Verkaufszeiten für Einzelhandelsgeschäfte freigegeben.
Für die Freigabe ist ein besonderer Anlass nicht mehr erforderlich. Dennoch finden in den meisten Stadtteilen zusätzliche Festivitäten statt.
Die Geschäfte dürfen an den entsprechenden Sonntagen zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet halten. Die genaue Festlegung der Geltungsbereiche entnehmen Sie bitte dem Text der ordnungsbehördlichen Verordnung, den Sie unter dem nebenstehenden Link abrufen können.