Wer mindestens fünfzehn Jahre alt ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren.
Dazu braucht man keinen Führerschein, sondern lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in einer Fahrschule sechs Stunden theoretische und zwei Stunden praktische Ausbildung absolvieren und beim TÜV die Mofa-Prüfung bestanden haben.
Gehen Sie noch zur Schule, erkundigen Sie sich bitte, ob an Ihrer Schule Mofa-Kurse angeboten werden.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Sie schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Wer vor dem ersten April 1965 geboren ist, benötigt keine Mofa-Prüfbescheinigung.
