Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden sind örtliche Ansprechpartner für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. In Essen werden diese Aufgaben wahrgenommen durch das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Denkmalliste
Mit der Eintragung in die Denkmalliste werden Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung. Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält somit alle Bau- und Bodendenkmäler der Stadt. Sie ist damit konstituierendes Element des Denkmalschutzes, zugleich aber auch eine der bedeutsamsten Informationsquellen zur Stadtgeschichte.
Wichtig:
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Karten- und Sachinformationen ist ausgeschlossen. Rechtskräftige Auskünfte können nur die im Geo-Informations-System unter dem Button Kontakte aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen.
Denkmalrechtliche Erlaubnisse
Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren stellt sicher, dass Veränderungen von Denkmälern oder ihrer unmittelbaren Umgebung für diese nicht zu einer Verschlechterung führen. Belange der Eigentümer und Nutzer sind dabei mit dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes abzuwägen.
Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen. Alternativ stellen wir Ihnen ein Antragsmuster zum Herunterladen zur Verfügung.
Denkmalförderung
Denkmaleigentümern stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In Frage kommt neben einer direkten Förderung durch Zuschüsse die indirekte Förderung in Form steuerlicher Vergünstigungen. Eine eventuelle Förderung ist vor Beginn einer Maßnahme mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Inventarisation
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege / ID erarbeitet und dokumentiert historische und kunsthistorische Informationen über Essener Baudenkmäler, soweit solche Informationen zur Erledigung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) erforderlich sind, zum Beispiel etwa in Unterschutzstellungsverfahren zur Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objekts oder zur genaueren Festlegung des Schutzumfangs eines Objekts bzw. einer baulichen Anlage.
Historisch-denkmalkundliche Informationen werden oft auch n a c h der Unterschutzstellung bei denkmalpflegerischen Entscheidungen zu Rate gezogen. Die fachliche Erarbeitung und Bereitstellung verschiedener historischer sowie kunsthistorischer Informationen zu Baudenkmälern erfolgt im Sachgebiet Inventarisation.
Ausführlichere Angaben über Aufgaben, Methoden und Ergebnisse der Inventarisation des ID finden sich auf der Seite Inventarisation.
Für entsprechende Arbeiten und Dokumentationen zu Bodendenkmälern ist die Stadtarchäologie des Instituts zuständig.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Möglichkeiten werden historisch-denkmalkundliche Informationen aus der Inventarisation veröffentlicht, zunehmend im Internet. Bei Auskünften wird vom ID meistens ergänzend empfohlen, zur ausführlichen oder weiterführenden Information die Veröffentlichungen der Inventarisation einzusehen und / oder Veröffentlichungen anderer Stellen oder bestimmter Autoren.
Der Hinweis auf Literatur ist ein wichtiges Instrument historisch-denkmalkundlicher Öffentlichkeitsarbeit.
Autorinnen und Autoren, die über Essener Denkmäler forschen und publizieren, werden nach ihren jeweiligen Vorkenntnissen und Zielsetzungen beraten und mit Auskünften aus den Dokumentationen und Akten des Instituts soweit möglich unterstützt.
Jährlich am zweiten Sonntag im September findet in Deutschland der europaweite "Tag des offenen Denkmals" statt, an dem auch in Essen dank dem Engagement vieler Vereine, Kirchengemeinden und Institutionen, Firmen und Privatpersonen einige Denkmäler einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege nimmt an den Vorbereitungen des Tages des offenen Denkmals nach Bedarf und Möglichkeit beratend teil und veröffentlicht im Internet eine Übersicht zu den Programmbeiträgen im Stadtgebiet.
Weitere Behörden und Ämter
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Denkmalbehörde und der Landschaftsverband Rheinland / Rheinisches Amt für Denkmalpflege als Fachamt informieren auf eigenen Seiten über ihre Zuständigkeiten und Aufgaben.
Informationsmaterial
Zu den wichtigsten Grundlagen des Denkmalschutzes können Informationsmaterialien direkt heruntergeladen werden.
Hierzu zählen ein allgemeines Informationsblatt, ein Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz und eine Zusammenstellung wichtiger Verfahrenshinweise für Denkmaleigentümer.
Weitere Auskünfte erteilt das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege gerne.
Weiterführende Links
Denkmalschutz und Denkmalpflege enden nicht an den Stadtgrenzen von Essen. Unsere Linkliste führt Sie zu weiteren Informationsquellen, vom Arbeitskreis der Denkmalpfleger des Ruhrgebietes bis zur UNESCO.