Die hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Essen -hierzu gehören auch der Stadtdirektor und der Stadtkämmerer- bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand
Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei,
- den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
- der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
- der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
- den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.
Der Verwaltungsvorstand wird vom Oberbürgermeister zur gemeinsamen Beratung -in der Regel dienstags- einberufen.
Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten.
Die Aufgaben werden in sieben Geschäftsbereichen wahrgenommen: