Jury "Kunst im öffentlichen Raum"
Orte
Kunst im öffentlichen Raum, das sind Skulpturen oder Installationen, manchmal auch Statuen oder ästhetisch gestaltete Brunnenanlagen auf Wiesen und Plätzen, in Parks und Fußgängerzonen. Solche Werke, die den Passanten bewegen oder erfreuen, eine bedeutende Persönlichkeit ehren oder an ein wichtiges Ereignis gemahnen sollen, nehmen erheblichen Einfluss auf das städtische Umfeld. Meist sind sie groß und augenfällig und können den Charakter eines Viertels mitprägen. Kunst im öffentlichen Raum, vor allem wenn sie polarisiert und provoziert, kann sogar auf die Stadtentwicklung einwirken, Menschen anziehen oder abstoßen. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Stadtidentität und zur Individualisierung der Stadt. Die Essener Kommunalpolitik will es deshalb nicht dem Zufall überlassen, welche Kunstwerke das Stadtbild formen. Sie bezieht auch externen Sachverstand in ihre Urteilsbildung ein.
Die Realisierung von Werken der bildenden Kunst im öffentlichen Raum beschließen die gewählten Vertreter/innen der Bürgerinnen und Bürger im Rat oder in den Bezirksvertretungen der Stadt Essen. Abhängig vom Standort entscheidet entweder der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung; beide Versammlungen können sich dabei auf die Beratung durch Gremien und Ausschüsse stützen. Zu diesen beratend tätigen Gremien zählt die Jury "Kunst im öffentlichen Raum", deren Empfehlungen die Entscheidungsprozesse des Rates begleiten.
Der unabhängigen Jury "Kunst im öffentlichen Raum" gehören vier Sachvertreter/innen und sechs Fachvertreter/innen an. Die Gruppe der Sachvertreter/innen besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Integration, des Bau- und Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung im Rat der Stadt Essen. Diese Personen werden jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannt. Die Bezirksbürgermeister/innen, in deren Zuständigkeitsbereichen die vorgesehenen Standorte liegen, treten der Jury im Bedarfsfall bei.
Auf Seiten der Fachvertreter sieht die vom Rat der Stadt beschlossene Juryzusammensetzung eine/n Architekten/in, eine/n Stadtplaner/in, eine/n Vertreter/in des örtlichen Stiftungswesens, einen Künstler oder eine Künstlerin, eine/n Vertreter/in des Museum Folkwang und den Sponsor oder Förderer des künstlerischen Projekts vor, das zur Debatte steht. Der Oberbürgermeister ernennt diese Vertreter auf Vorschlag der Stadtverwaltung.
Derzeit gehören folgende Personen der Jury als Fachvertretungen an: die Architekten bzw. Stadtplaner Dipl.-Ing. Peter Brdenk und Prof. Dipl.-Ing. E. C. Klapp, Dr. Mario Andreas von Lüttichau vom Museum Folkwang und Dr. Dietrich Goldmann als Vertreter des Stiftungswesens. Der Platz des Künstlers/der Künstlerin wird nach dem Ausscheiden eines Jury-Mitglieds in Kürze neu besetzt.
Die Jury "Kunst im öffentlichen Raum" tritt mindestens einmal im Quartal zu einer nicht öffentlichen Sitzung und darüber hinaus nach Bedarf zusammen, wobei die Tagesordnung aktuelle Themen von stadtästhetischer und baukultureller Bedeutung aufgreift.
