Nahverkehrsplan der Stadt Essen
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Mit Wirkung zum 01.01.2003 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen“ (ÖPNVG NRW) verabschiedet. Hierin verankert ist die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); es werden die Aufgabenträgerschaft sowie die Finanzverantwortung geregelt.
Die kreisfreie Stadt Essen ist als Aufgabenträger für den lokalen ÖPNV verantwortlich für dessen Planung, Ausführung und Ausgestaltung in der Stadt.
Nach den Paragraphen 8 und 9 ÖPNVG NRW ist die Stadt dazu angehalten, zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser dient als Planungsinstrument dazu, eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV zu schaffen. Es sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ebenso wie die bereits vorhandenen Verkehrsstrukturen zugrunde zu legen. Zudem sind die Belange der Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die Belange des Umweltschutzes und des Städtebaus zu beachten. Die Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplanes und des ÖPNV-Ausbauplanes sind zu berücksichtigen.
Die Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs in der Stadt Essen liegt in der Zuständigkeit des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und ist damit nicht unmittelbarer Gegenstand der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt.
Inhaltliche Schwerpunkte
Der Nahverkehrsplan der Stadt Essen für die Jahre 2008 - 2012 beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:
- Im NVP definiert die Stadt Essen als Aufgabenträger für den ÖPNV gezielte Qualitätsstandards sowie detaillierte Bedienungskriterien für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV in der Stadt.
- Basierend auf der Analyse und der Bewertung des Bestandsangebotes werden Grundsätze für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes formuliert und hierauf aufbauend konkrete Planungsansätze entwickelt.
- Unter Berücksichtigung der geplanten Siedlungsentwicklungen wird eine Prognose der ÖV-Nachfrage bis zum Jahr 2015 erstellt, auf deren Grundlage die Auswirkungen verschiedener Planungsszenarien ermittelt werden.
- Im NVP wird die voraussichtliche Kostenentwicklung des ÖPNV und somit die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Essen dargestellt.
- Mit dem NVP definiert die Stadt Essen die Grundlagen für die Betrauung und Genehmigung der Verkehrsleistungen und schafft so die Basis für ein bestellfähiges ÖPNV-Angebot, welches den Rahmen für potenzielle zukünftige Wettbewerbsverfahren bildet.


