Bewohnerparken
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Im Jahr 1980 wurde das Instrument des Anwohnerparkens in die Straßen-
verkehrsordnung eingeführt, um für Anwohner die Parkplatznot in dicht be-
bauten Stadtteilbereichen zu lindern. Ende 2001 hat der Gesetzgeber die
Regelungen überarbeitet, so dass sie jetzt für "Bewohner städtischer
Quartiere mit erheblichem Parkraummangel" gelten.
Was ist Bewohnerparken?
Mit Bewohnerparken wird die in der Straßenverkehrsordnung gegebene Möglichkeit beschrieben, dass Bewohner ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum in einem Bereich abstellen dürfen, in dem ein Halteverbot mit Ausnahmen für Bewohner gilt oder in dem Parken ansonsten nur mit Parkschein erlaubt ist. Hierfür wird ein Parkausweis benötigt, den alle in dem Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bewohner, die über ein auf ihren Namen zugelassenes oder dauernd von ihnen genutztes Kraftfahrzeug verfügen, gegen Gebühr beim Amt für Verkehrs- und Baustellenmanagement erhalten können.
Aufgrund dichter Bebauung und unterschiedlichster Nutzungen in einigen Stadtteilen sind deren Bewohner in besonderem Maße auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum angewiesen, die gleichzeitig auch Besucher und Beschäftigte nutzen wollen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Essen im Sommer 1993 als Pilotprojekt eine Anwohnerparkregelung im Museums- und Sternviertel eingeführt. Diese wurde im Jahr 2003 durch eine überarbeitete Bewohnerparkregelung aktualisiert und den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
In Anknüpfung an diesen Stadtteilbereich sind für weitere Bereiche des Essener Stadtgebiets Parkraumkonzepte mit Bewohnerparkregelungen vorgesehen. Hierfür wurde eine Prioritätenliste erarbeitet, die vom zuständigen Fachausschuss im Mai 2003 beschlossen wurde. Gemäß dieser Liste sollen nacheinander für die Bereiche Rüttenscheid-Nord, Ostviertel, Innenstadt, Holsterhausen, Nord-, Süd-, Westviertel und Vogelheim Parkraumkonzepte ausgearbeitet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten an den Parkraumkonzepten für die o.g. Gebiete ist eine Erweiterung der Prioritätenliste vorgesehen. Bitten nach Einrichtungen von Bewohnerparkplätzen werden in eine Liste für den weiteren Bedarf aufgenommen und gesammelt. Bei der Fortschreibung des Bedarfsprogramms werden diese Wünsche berücksichtigt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass straßenbezogene Einzelfallregelungen aufgrund entstehender Verdrängungseffekte nicht praktikabel sind.
