Fachinformationen des Jugendamtes
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Bundesmodellprogramm "Wirkungsorientierte Heimerziehung"
Mit dem Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe (Projektzeitraum: Januar 2006 bis Mai 2009) in Essen kurz BuMoPro genannt konnten erstmals wirkungsorientierte Vereinbarungen nach §§ 78 a-g SGB VIII erarbeitet, umgesetzt und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Hilfeplanverfahren
Standards bei Trennung und Scheidung
Verfahrenstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste - bei Kindeswohlgefährdung
Vereinbarung zwischen dem Jugendamt, Soziale Dienste, und den Kindertageseinrichtungen bei Kindeswohlgefährdung
Nach § 8a SGB VIII ist der Schutz von Kindern ein Auftrag, der sich an alle Fachkräfte der Jugendhilfe richtet. Zum eindeutigen Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen müssen deshalb für die Fachkräfte der Jugendhilfe und Eltern/Kinder verbindliche und transparente Verfahrensstandards abgestimmt sein. Die Vereinbarungen zwischen Jugendamt, Soziale Dienste und den Kindertageseinrichtungen der freien und öffentlichen Träger sind in dem nebenstehenden PDF dokumentiert.
Vereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
Vereinbarung zwischen der Stadt Essen,Jugendamt und den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor drohender Gefährdung ist ein Auftrag,der sich an alle hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendhilfe gem. § 72 SGB VIII richtet. Zum eindeutigen Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen müssen deshalb für die Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten verbindliche und transparente Verfahrensstandards abgestimmt sein. Die Vereinbarungen zu den Verfahrensstandards können unter dem nebenstehenden PDF heruntergeladen werden.
Leitfaden zum Schutz von Mitarbeitern
Aktenführung und Datenschutz bei den "Sozialen Diensten" des Jugendamtes
Seit rund einem Jahrzehnt wird beim Jugendamt Essen in der Abteilung Soziale Dienste mit einem neuen Aktensystem gearbeitet. Wesentlicher Bestandteil der neuen Aktenorganisation ist die formale Aufteilung in Arbeitsplatz- und Verfahrensakten. Diese auf den ersten Blick organisatorisch-technische Änderung hat im Laufe der Zeit zu einer deutlich stärker konturierten fachlichen Wahrnehmung der Aufgaben geführt. Durch die klare Trennung von Aktenteilen und die deutliche Hervorhebung des Aufgabenbezuges wurden die Vorraussetzungen geschaffen, um in der täglichen Praxis den hohen Anforderungen des KJHG an den Sozialdatenschutz zu entsprechen.

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