Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)
Gebiet des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)
Zum Regionalen Flächennutzungsplan:
2004 wurde die Möglichkeit zur Aufstellung von Regionalen Flächennutzungsplänen (RFNP) in das Planungssystem des Landes NRW eingeführt. Mit der Gründung der Planungsgemeinschaft „Städteregion Ruhr“ 2005 und der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans haben die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen eine intensive Kooperation hinsichtlich der räumlichen Entwicklung vereinbart. 2007 wurde das Planverfahren formal eingeleitet. Die Räte der sechs Städte haben in ihren Sitzungen im Mai und Juni 2009 den RFNP für die Planungsgemeinschaft beschlossen.
Am 18. November 2009 wurde der RFNP vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME) unter Auflagen, Ausklammerungen und Versagungen genehmigt. Die Städte sind diesen durch gleichlautende Ratsbeschlüsse im Zeitraum Februar/März 2010 beigetreten.
Der RFNP ist mit der Bekanntmachung
a) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28.04.2010 und
b) den ortsüblichen Bekanntmachungen in den Kommunen am 30.04.2010 und 03.05.2010
am 03.05.2010 rechtswirksam geworden.
Der Regionale Flächennutzungsplan übernimmt nun für das Plangebiet die Funktion eines Regionalplans und die eines gemeinsamen Flächennutzungsplans. Gleichzeitig ist er Landschaftsrahmenplan (z. B. für die Landschaftspläne) und Forstlicher Rahmenplan (z. B. für die Forstbetriebspläne)
Seit Oktober 2010 wurden verschiedene Änderungsverfahren eingeleitet. Der Verfahrensstand ist als Download aus der Übersicht der Änderungs-verfahren zu entnehmen.


