Sie möchten einen Behindertenausweis beantragen?
Antrag
Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag beim Amt für Soziales und Wohnen (ehemaliges Versorgungsamt). Zu unterscheiden sind hier Erstantrag und Änderungsantrag. Das Antragsformular ist insbesondere erhältlich im Amt für Soziales und Wohnen (Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen), den Fürsorgestellen, den Rententrägern, sowie in der Behindertenberatung im Rathaus Porscheplatz, 45121 Essen.
Die Antragstellung kann auch elektronisch und barrierefrei erfolgen. Näheres hierzu im nebenstehenden Link "Antragsverfahren".
Die Antragstellung kann auch elektronisch und barrierefrei erfolgen. Näheres hierzu im nebenstehenden Link "Antragsverfahren".
Verlängerung
Die Verlängerung des Gültigkeitzeitraumes eines Schwerbehindertenausweises kann höchstens zweimal vorgenommen werden. Diese kann im Amt für Soziales und Wohnen in der Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen, erfolgen. Danach wird eine Neuausstellung erforderlich. Im Einzelfall können vom Amt für Soziales und Wohnen auch Schwerbehindertenausweise ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt werden.
Hilfe bei der Antragstellung
Hilfe beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie auf Wunsch in der Behindertenberatung im Rathaus am Porscheplatz, 45121 Essen im Erdgeschoss in den Räumen 0.15, 0.16 oder 0.18.
Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen sollten Sie vorher mit Ihrem Arzt besprechen.

Kontakt
Behindertenberatung
Telefon
+49 (0)201 88 33291E-Mail
info@behindertenberatung.essen.deweitere Informationen und Dienstleistungen...
