Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen der Stadt Essen

Unfallschutz:
Als ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen der Stadt Essen fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind kostenlos gesetzlich unfallversichert.

Haftpflichtschutz:
Für Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt die Haftpflichtversicherung der Kommune, somit der Kommunale Schadensausgleich (KSA).

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