Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen der Stadt Essen
Weitere Informationen:
Unfallschutz:
Als ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen der Stadt Essen fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind kostenlos gesetzlich unfallversichert.
Haftpflichtschutz:
Für Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt die Haftpflichtversicherung der Kommune, somit der Kommunale Schadensausgleich (KSA).


