Rechtliche Grundlagen

Mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.6.2009 hat der Landtag eine grundlegende Veränderung des § 27 der Gemeindeordnung vorgenommen. Diese Veränderungen beziehen sich unter anderem auf die Erweiterung des Wahlrechtes auf Eingebürgerte und Spätaussiedler, auf die Zusammensetzung und die Art des Integrationsgremiums.

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt in Paragraf  27 Absatz 1, dass in Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsgremium zu bilden ist. In Gemeinden mit mindestes 2000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ist dies auf Antrag von mindestens 200 wahlberechtigten nichtdeutschen Personen ebenfalls zu tun. In den übrigen Gemeinden ist die Bildung von Integrationsgremien freiwillig.

Für Essen mit fast 60.000 Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist die Einrichtung eines Integrationsgremiums somit eine gesetzliche Verpflichtung. Die Mitglieder werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt.

Hauptsatzung der Stadt

Die Hauptsatzung bestimmt in § 6 Größe und Zusammensetzung des Integrationsrates oder -ausschusses.

Wahlordnung

Die Wahlordnung wurde vom Rat der Stadt am 23.10.2009 beschlossen und den speziellen Veränderungen, die sich durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in Gemeinden ergeben, angepasst.

Entscheidung des Essener Rates für Integrationsrat

Im Vorfeld der Neuregelung in 2009 hat sich der Landesintegrationsrat NRW für die Einrichtung eines Integrationsratsmodells mit 2/3 Migrantenvertretern und 1/3 Ratsvertretern ausgesprochen. Diese Empfehlung wurden vom damaligen Integrationsbeirat übernommen und an den Rat herangetragen.

Am 25.11.2009 hat sich der Rat der Stadt Essen der Empfehlung folgend für die Bildung eines Integrationsrates ausgesprochen.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Integrationsrates wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt Essen in der konstituierenden Sitzung beschlossen.