Stiftungen

Das Ziel - Warum Stiftungen?

Idee

In Deutschland gibt es immer mehr Bürger, die sich über eine Spende hinaus engagieren wollen. Aber Voraussetzung ist, dass sie erkennen können, was sich durch ihr Engagement konkret verändert. Die Stiftungsverwaltung Stadt Essen bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, sich auf einfache Art mit einer eigenen Stiftung wirkungsvoll für ihre Stadt zu engagieren. Dabei nutzen die Stifter alle Vorteile einer eigenen Stiftung, ohne sich um die Details kümmern zu müssen oder verstärken durch eine Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung deren Kapital.

Kontrolle

Alle Stiftungen werden jährlich im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung der Stadt Essen kontrolliert; im Übrigen unterliegt die Stadt Essen der Aufsicht durch die Bezirksregierung. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Stiftungsgeld auch in Zukunft in Ihrem Sinne verwendet wird.

Kosten

Die Stiftungsgründung sowie die Verwaltung der Stiftungen durch die Stiftungsverwaltung Stadt Essen sind kostenlos. So können Sie sicher sein, dass sämtliche Erträge Ihrem persönlichen Anliegen zugute kommen.

Finanzielle Basis

Eine eigene Stiftung bei der Stiftungsverwaltung Stadt Essen sollte mit einem Stiftungsvermögen von mindestens 25.000 EUR ausgestattet werden. Ziel sollte jedoch dabei sein, die Stiftung mit einem möglichst hohen Vermögen zu versehen, um den Stiftungszweck optimal zu erfüllen. Das kann erreicht werden durch eine testamentarische Verfügung, wonach das persönliche Vermögen nach dem Ableben dem Stiftungsvermögen zugeführt wird. Das Vermögen muss in seinem Wert erhalten werden, nur die Erträge dürfen für den Stiftungszweck verbraucht werden. Das Vermögen kann durch Zustiftungen jederzeit vergrößert werden. Das Vermögen muss nicht aus Barvermögen bestehen. Sie können auch Wertpapiere oder Immobilien auf Ihre Stiftung übertragen.

Siftungszweck

Mit der Errichtung Ihrer Stiftung benennen Sie ein Stiftungsgremium. Dieses trifft alle zentralen Entscheidungen Ihrer Stiftung: Wann und wofür werden Spenden und Stiftungserträge ausgegeben? Mit welchen Aktivitäten tritt die Stiftung in die Öffentlichkeit? Wer wird als Nachfolger für das Stiftungsgremium vorgesehen? Diese Gremiumstätigkeit können Sie selbst ausüben oder an Personen Ihres Vertrauens weitergeben. Es ist auch möglich, die Gremiumsarbeit an die Stadt Essen zu übertragen. Die Stadt Essen nimmt dann Ihre Aufgaben unentgeltlich wahr.

Der Weg - Es ist einfacher als Sie denken

Ablauf

Die Gründung einer Stiftung bei der Stiftungsverwaltung Stadt Essen basiert auf zwei Schriftstücken: dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung.
Im Stiftungsgeschäft wird die Stiftung errichtet und der Betrag festgelegt, der von Ihnen in die Stiftung eingelegt wird. In der Satzung wird festgeschrieben, welchen Namen die Stiftung trägt, welche Zwecke sie verfolgen soll und wie das Stiftungsgremium besetzt wird. Der zeitliche und organisatorische Aufwand ist für Sie sehr gering. Sie legen den Namen Ihrer Stiftung fest, bestimmen ein Stiftungsgremium und die anfängliche Höhe des Grundstockvermögens. Nach Ihren Vorgaben fertigen wir eine Stiftungssatzung an. Haben Sie diese Unterlagen unterschrieben, dann kümmern wir uns um die steuerliche Anerkennung Ihrer Stiftung, was in der Regel wenige Wochen dauert. Außerdem richten wir für Ihre Stiftung ein eigenes Konto ein. Zum Zeitpunkt der Anerkennung ist Ihre Stiftung bereits voll funktionsfähig und hat Sie nur wenige Stunden Zeit gekostet.

Anerkennung durch das Finanzamt

Die Stiftungssatzung wird dem Finanzamt Essen vorgelegt. Dieses vergibt eine eigene Steuernummer für jede Stiftung, überprüft das Vorliegen der Gemeinnützigkeit und erteilt einen Freistellungsbescheid zur Vorlage bei den Banken. Damit sind alle Stiftungsvermögenserträge steuerfrei.

Verwaltung

Die Stiftungsverwaltung Stadt Essen trägt dafür Sorge, dass die Aktivitäten aller Stiftungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Sie übernimmt die Kontoführung und die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Die Anlage des Stiftungsvermögens liegt ebenfalls in der Verantwortung der Stadt Essen. Das Stiftungskapital wird getrennt vom sonstigen Vermögen als Sondervermögen verwaltet. Des Weiteren stellt die Stiftungsverwaltung Stadt Essen den einzelnen Stiftungen auf Wunsch eine Auswahl von Projekten zur Verfügung. Auf Wunsch des Stifters werden für Spendenaufrufe und die Öffentlichkeitsarbeit Serviceleistungen zur Verfügung gestellt.

Ihr Vorteil - Sie können nur gewinnen!

Engagement

Die Stiftungsverwaltung Stadt Essen bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, sich auf einfache Art mit einer eigenen Stiftung wirkungsvoll für ihre Stadt zu engagieren. Dabei nutzen die Stifter alle Vorteile einer eigenen Stiftung, ohne sich um die Details kümmern zu müssen.

Steuervorteil

Grundsätzlich sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Spenden abzugsfähig. Über diese Abzugsmöglichkeiten hinaus können Sie durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, das im Oktober 2007 rückwirkend zum 01. Januar 2007 vom Bundestag verabschiedet worden ist, weitere Abzugsmöglichkeiten nutzen:

Bei Errichtung einer Stiftung oder bei Zustiftungen zu bereits bestehenden Stiftungen können Zuwendungen (Spenden in den Vermögensstock) bis zu 1.000.000 EUR gem. § 10 b Abs. 1a EStG über einen Zeitraum von 10 Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Für alle Spenden und Zustiftungen an Ihre Stiftung erhalten Sie von uns eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung. Je nach der Einkommens- und Vermögenssituation können die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit optimal ausgeschöpft werden. Dies sollte jedoch in einem Gespräch mit einem Steuerberater geklärt werden.

Beratung

Sie als Stifterin / Stifter bestimmen, für welche Zwecke Ihre Mittel verwendet werden. Das Team der Stiftungsverwaltung Stadt Essen hilft Ihnen durch eine individuelle Begleitung bei der Planung und Durchführung, um die von Ihnen gewünschte Form der Stiftung zu finden.

Kontakt

Stiftungsverwaltung

Fr. Georg, Fr. Faber, H. MeurerTel. 0201/88-20203