Einzugsermächtigungsverfahren Bankverbindungen
Auslandsüberweisungen
Formular Einzugsermächtigung
Girokonten der Finanzbuchhaltung
Einzugsermächtigung
Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Mieten und Pachten, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren teilzunehmen.
Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:
Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
Ermäßigungen (Erstattungsbeträge) werden auf Ihr vorgegebenes Konto ohne weitere Formalitäten zurücküberwiesen. Wenn Sie sich für das Einzugsermächtigungsverfahren entscheiden, können Sie sich an Ihrem Bildschirm den Vordruck "Einzugsermächtigung" ausfüllen. Sie benötigen lediglich den kostenlosen Acrobt Reader der Firma Adobe auf Ihrem System, um den Vordruck bearbeiten und ausdrucken zu können. Wenn Sie noch nicht über das entsprechende Programm verfügen, können Sie dieses jetzt herunterladen: Acrobat Reader
Rücksendung der Einzugsermächtigung an:
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Postfach 10 36 30
45036 Essen
oder per FAX
0201/ 88-21142
Bitte beachten Sie folgendes:
Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.
Sparkonten können nicht in das Einzugsermächtigungsverfahren einbezogen werden.
Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen sechs Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.
Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen

Kontakt
Zahlungsabwicklung, Bankbuchhaltung, Klärungsbestand
Gruppenleiter
Bankbuchhaltung
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

