Einzugsermächtigungsverfahren Bankverbindungen

Einzugsermächtigung

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Mieten und Pachten, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
Ermäßigungen (Erstattungsbeträge) werden auf Ihr vorgegebenes Konto ohne weitere Formalitäten zurücküberwiesen. Wenn Sie sich für das Einzugsermächtigungsverfahren entscheiden, können Sie sich an Ihrem Bildschirm den Vordruck "Einzugsermächtigung" ausfüllen. Sie benötigen lediglich den kostenlosen Acrobt Reader der Firma Adobe auf Ihrem System, um den Vordruck bearbeiten und ausdrucken zu können. Wenn Sie noch nicht über das entsprechende Programm verfügen, können Sie dieses jetzt herunterladen: Acrobat Reader

Rücksendung der Einzugsermächtigung an:

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

Postfach 10 36 30

45036 Essen

oder per FAX

0201/ 88-21142

Bitte beachten Sie folgendes:
Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.
Sparkonten können nicht in das Einzugsermächtigungsverfahren einbezogen werden.
Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen sechs Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.
Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen

Kontaktinfo