Hundesteuer Hundeanmeldung Hundeabmeldung
Schnell informiert:
Die Geschichte der Hundesteuer reicht bis in die Zeit um 1500 zurück (Steuererhebung durch Abgabe von "Hundekorn" z.B. Hafer, Gerste und Roggen). Heutzutage dient diese Steuer der Einnahmebeschaffung, sowie dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung kann persönlich beim Bürgeramt der Stadt Essen beziehungsweise schriftlich per Vordruck (siehe Download auf der rechten Seite), persönlich oder fernmündlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen des Hundehalters) zu erreichen.
A - Gn (0201) 88-21433
Go - K (0201) 88-21432
L - R (0201) 88-21434
S - Z (0201) 88-21435
Abmeldung
Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden.Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgeramt bzw. beim Stadtsteueramt der Stadt Essen oder schriftlich per Vordruck (siehe Download auf der rechten Seite) vorgenommen werden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist gegebenenfalls anzugeben.
Hundesteuer (jährlich)
- Ein Hund: 156,00 Euro
- Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
- Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
- Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund
Die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund kann gegebenenfalls auf 288,00 Euro ermäßigt werden. Lesen Sie hierzu bitte § 2 der Hundesteuersatzung.
Hundesteuer-Befreiungen
Zum Beispiel für:
- Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
- Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für zwölf Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.
Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.

Kontakt
Grundbesitzabgaben, Hunde-, Vergnügungssteuer und Jagdsteuer
zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...
