Reisegewerbe
Antragsunterlagen
Die Erteilung einer Reisegewerbekarte erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind daher bei der Antragstellung diverse Unterlagen erforderlich.
Antragstellung durch natürliche Person
Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Pass oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- ein Lichtbild
- Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Wohnsitz)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Wohnsitz)
- im Falle des Schaustellergewerbes: Nachweis der Haftpflichtversicherung
- im Falle von Speisenzubereitung: eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes oder Gesundheitszeugnis
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
- Auskünfte aus dem Insolvenzregister oder dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig.
Antragstellung durch juristische Person
Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind für diese zusätzlich vorzulegen (neben den genannten Unterlagen für die natürlichen Personen):
- die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister / Vereinsregister / Genossenschaftsregister / bei ausländischen Gesellschaften vergleichbares Register)
- Original und Kopie des Gründungsbeschlusses / der Satzung / des Gesellschaftervertrages
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person wird durch das Ordnungsamt beantragt.
