Spielhallenerlaubnis

zusätzliche Antragsunterlagen für neue Betriebe

Im Falle einer Neuerrichtung oder einer wesentlichen Veränderung zusätzlich:

  • einen amtlichen Lageplan in zweifacher Ausfertigung
  • Baugenehmigung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung
  • mängelfreie Schlussabnahmebescheinigung.

zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen

Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

  • die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
  • aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister)
  • Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung.

Antragsunterlagen für Betriebsübernahmen

Bei der Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
  • Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
  • Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (auch Keller und andere Nebenräume) in dreifacher Ausfertigung
  • Pachtvertrag über die Räumlichkeiten im Original und in Kopie, ersatzweise im Falle von Eigentum einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
  • Auskünfte aus dem Insolvenzregister/ Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber zur Antragstellung nicht zwingend notwendig.

zusätzliche Erfordernisse

Sofern Spieltische (sogenannte andere Spiele) aufgestellt werden sollen, sind die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Bundeskriminalamtes vorzulegen.

Sollen in Verbindung mit einer Spielhalle oder einem Spielcasino Speisen und/oder Getränke abgegeben werden, ist zusätzlich eine Schankerlaubnis zu beantragen.