Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
Verwaltungsgebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu entrichten.
Sie können die Gebühr in der Dienststelle in bar begleichen. Beträge bis 2.000 EURO können Sie auch per EC-Karte (keine Kreditkarten!) zahlen.
Bei höheren Beträgen ab 2.000 EURO vereinbaren Sie bitte im Vorfeld der Antragstellung eine geeignete Zahlungsweise.
Verwaltungsgebühren für die Aufstellerlaubnis
In Essen werden für die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten folgende Gebühren erhoben:
Verwaltungsgebühren für die Unbedenklichkeits-bestätigung
In Essen werden für die Bearbeitung von Anträgen auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes von Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten folgende Gebühren erhoben:
(maximal 600 EURO)
zusätzliche Kosten
Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen und Firmen verursacht weitere Kosten von 13 EURO pro Person oder Firma und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.
