Gestattungen
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gesetzliche Grundlagen
Erlaubnispflicht
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).
Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
Anträge können formlos gestellt werden. Zur Vereinfachung können Sie sich auch des über den nebenstehenden Link herunterzuladenden Vordrucks bedienen.
! Bitte unbedingt beachten !
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Veranstaltungen nach 22.00 Uhr erfordern im Einzelfall zusätzliche Erlaubnisse. Ausnahmegenehmigungen zur Einschränkung der Nachtruhe werden in der Regel aber nur für Schützen- oder Stadtteilfeste erteilt.
Aus Gründen des Umweltschutzes sollte auf die Verwendung von Einweggeschirr und -besteck verzichtet werden.

