verkaufsoffene Sonntage
Der Rat der Stadt Essen erlässt jedes Jahr eine ordnungsbehördliche Verordnung, die nach Stadtteilen gestaffelt für den Einzelhandel an Sonntagen zusätzliche Öffnungszeiten zulässt.
Anregungen zu Sonderregelungen können die Werbegemeinschaften und Bürgervereine der Stadtteile bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres für das nachfolgende Jahr beim Ordnungsamt einreichen.


