verkaufsoffene Sonntage

Der Rat der Stadt Essen erlässt jedes Jahr eine ordnungsbehördliche Verordnung, die nach Stadtteilen gestaffelt für den Einzelhandel an Sonntagen zusätzliche Öffnungszeiten zulässt.

Anregungen zu Sonderregelungen können die Werbegemeinschaften und Bürgervereine der Stadtteile bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres für das nachfolgende Jahr beim Ordnungsamt einreichen.

Kontaktinfo

Kontakt

Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss

allgemeine Ladenschlussangelegenheiten, verkaufsoffene Sonntage

Symbol: E-Mail verschicken  +49 (0)201 88 32214