Abmeldung von Personen
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Die bisherige Pflicht zur Abmeldung entfällt bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik; Sie können sich an Ihrem neuen Wohnort ohne die Vorlage einer Abmeldebestätigung anmelden.
Wenn Sie allerdings in das Ausland ziehen, müssen Sie sich wie bisher bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist auch auf schriftlichem Wege möglich.
Auch wenn Sie in Essen eine Nebenwohnung haben und keine neue Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde beziehen, müssen Sie sich in Essen abmelden.

Kontakt
Bürgeramt
Telefon
+49 (0)201 88 33222E-Mail
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