Anmelden von Personen
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Zuzug aus einer anderen Stadt
Wenn sie aus einer anderen Stadt nach Essen zugezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, im Bürgeramt anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein.
Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Sie brauchen keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen.
Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.
Kostenlose Meldevordrucke liegen in den Bürgerämtern jedoch weiterhin aus.
Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist ebenso wie die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug nicht mehr erforderlich.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis:
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können sich in allen Bürgerämtern anmelden.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, müssen Sie sich bei erstmaliger Anmeldung in Essen bei der Ausländerbehörde, Schederhofstr. 45 mit den notwendigen Unterlagen melden.
benötigte Unterlagen
- evtl.Geburtsurkunden bzw. Stammbuch
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass bzw. Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen. Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderreisepass bzw. Kinderausweis wird der neue Wohnort eingetragen.

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Bürgeramt
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