Personalausweis, endgültiger

Ab 1.11.2010 wird ein neuer Personalausweis eingeführt. Er unterscheidet sich vom "alten" Ausweis zunächst durch das handliche Scheckkartenformat.

Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auf Wunsch auch zwei Fingerabdrücke enthält.

Als weitere wesentliche Neuerung kann in dem Chip eine Online-Ausweisfunktion freigeschaltet werden und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.

Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Personalausweisportal.

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 28,80 Euro; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.

Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Elternteile oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

benötigte Unterlagen:

* alter Personalausweis

* 1 aktuelles Lichtbild,

* bei Verlust Führerschein oder Reisepass

* bei erstmaliger Beantragung Kinderreisepass oder Kinderausweis; ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles oder einer anderen volljährigen Person (die sich selbst ausweisen muss) zur Identitätsfeststellung erforderlich.

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