Internationale Zulassungen / Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
Um ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen, sollte die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt werden.
Zur Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens legen Sie bitte vor:
die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief,
die Zulassungsbescheinigung Teil I den Fahrzeugschein,
einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung,
eine besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
den gültige Ausweis oder Reisepass des künftigen Halters.
Soll das Kennzeichen einer Firma zugeteilt werden, sind der Handelsregisterauszug die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch der gültige Ausweis oder Reisepass des benannten Vertreters vorzulegen.
Haben Sie im Vorfeld ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen, legen Sie bitte unbedingt die hierfür ausgegebene Bestätigung im Original vor.
Spricht der künftige Halter nicht persönlich vor, ist der mit der Antragstellung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Eine am Bildschirm ausfüllbare Vollmacht steht Ihnen unter dem nebenstehenden Link zur Verfügung.
Sie müssen damit rechnen, dass das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.

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