Ummeldung eines auswärtigen Kraftfahrzeuges
Möchten Sie ein Fahrzeug in Essen anmelden, welches zuletzt außerhalb von Essen zugelassen war, dann legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- zuletzt benutzte Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
- eine Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (soll eine minderjährige Person Halter werden, sind zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren gültige Personalausweise oder Reisepässe vorzulegen)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde
Ab dem 01.11.2005 ist dem Finanzamt im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer für dieses Fahrzeug zu erteilen. Erteilt der Antragsteller diese nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der/die Antragsteller/in nicht persönlich vor, ist dem/der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kfz.-Steuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
Falls ein Wunschkennzeichen vorab zugeteilt wurde legen Sie bitte ebenfalls die ausgestellte Bestätigung bei.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,50 Euro, bei gleichzeitiger Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 Euro zusätzlich.
Beachten Sie bitte in dieser Angelegenheit auch die unter dem Link Zulassungsbescheinigung Teil I + II zur Verfügung gestellten Informationen, da sich mit Einführung der neuen Zulassungsdokumente zum 01.10.2005 Änderungen ergeben haben.
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33 999.

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