Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Führerscheingebühren
Rechtzeitig die Umschreibung beantragen
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der seinen ständigen Aufenthalt (mehr als 185 Tage) in Deutschland hat, auch eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt.
Regulär erworbene ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen nur 6 Monate lang zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Falls darüber hinaus ein Kraftfahrzeug geführt wird, erfüllt es den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Es ist daher rechtzeitig ein Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen.
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und eines Internationalen Führerscheins können als Besucher Deutschlands hier zeitlich unbefristet ein Kraftfahrzeug führen.
Was nicht anerkannt und daher nicht umgeschrieben werden kann
Lernführerscheine, provisorische Führerscheine oder nationale Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt. Sie berechtigen weder zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland, noch können sie in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden.
Eine nach Ablauf einer Befristung erloschene, im Ausstellungsstaat aber verlängerte Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht gültig! Für minderjährige Führerscheininhaber, deren Führerscheine aus einem Nicht-EU / EWR - Staat (Island, Liechtenstein oder Norwegen) stammen, ist die 185 Tage-Regelung nur noch bis zum 30.6.2011 gültig. Danach dürfen diese in Deutschland nicht mehr fahren bzw. müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen. Auch Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen ab dem 1.7.2011 hier keine Kraftfahrzeuge mehr fahren.
Erleichterung für Inhaber einer EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis
Leichter haben es Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus den EWR–Staaten.
Ihre Fahrerlaubnis gilt auch in Deutschland zeitlich unbeschränkt; im Führerschein enthaltene Auflagen, Beschränkungen und Befristungen müssen natürlich beachtet werden.
Auskünfte zur Anerkennung von Führerscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde
Über die Anerkennung von Führerscheinen aus den einzelnen Staaten und die erforderlichen Unterlagen zur Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle Auskunft erhalten.

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