Internationale Zulassungen (Ausfuhrkennzeichen)

Internationale Zulassungen
(Ausfuhrkennzeichen)
Für die internationale Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

    * Kraftfahrzeugbrief (oder ab dem 01.10.2005 ausgestellte Zulassungsbescheinigung I + II) oder EG-Übereinstimmungs-bescheinigung (sog. COC)
    * Besondere Versicherungsbestätigungskarte (sog. Doppelkarte) für eine internationale Zulassung
    * gültiger Ausweis oder Reisepass des künftigen Halters
    * Nachweis bzgl. der Überprüfung der Fahrzeug-Identnummer (nicht älter als 7 Tage, durchgeführt innerhalb von Essen oder einer Essen angrenzenden Stadt)
    * Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (z.B. gültige Hauptuntersuchung, Prüfung gem. § 7 II Internationale Kraftfahrzeugverordnung - IntKfzVO -)
    * bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
    * Vollmacht, sollte der/die Antragsteller/in selbst nicht vorsprechen können. Eine am Bildschirm ausfüllbare Vollmacht steht Ihnen unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 33,60 Euro. Im Rahmen der Bearbeitung einer internationalen Zulassung ist es erforderlich, das Fahrzeug im Sinne der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung endgültig stillzulegen. Die hierfür anfallenden Gebühren betragen zwischen 5,90 Euro und 11,00 Euro.

Beachten Sie bitte in dieser Angelegenheit auch die unter Zulassungsbescheinigung I + II zur Verfügung gestellten Informationen, da sich mit Einführung der neuen Zulassungsdokumente zum 01.10.2005 Veränderungen ergeben.

Wenn Sie die Anwort auf Ihre Frage hier nicht finden können senden Sie uns eine E-Mail unter kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 88 - 33999.

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