Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten

Verkehrsschild eingeschränktes Haltverbot

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr, Abteilung 66-1-6, Rathaus, Porscheplatz, Raum 4.12.

Für Handwerksbetriebe, soziale Dienste, Ärzte mit häufigen Krankenbesuchen und bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung von Halt- und Parkverboten beantragt werden.

Handwerksbetriebe:

Für Handwerker sind Genehmigungen bezogen auf örtliche und zeitlich begrenzte Einzelmaßnahmen möglich.
Hierzu wird ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes, des Bereiches und der örtlichen Parksituation, des Zeitraums der Maßnahme sowie der amtlichen Kenzeichen der eingesetzten Fahrzeuge benötigt.

Ärzte mit eigener Praxis und häufigen Krankenbesuchen:

Für Ärzte, die häufig Krankenbesuche (mehr als 100 im Quartal) durchführen, können für die Durchführung von Hausbesuchen Parkerleichterungen erteilt werden.

Neben einem formlosen Antrag mit Angabe des amtlichen Kennzeichens ist ein Nachweis der Bezirks- oder Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein bzw. des Verwaltungsbezirkes der Ärztekammer Westfalen-Lippe oder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe mit Angabe der Anzahl der Krankenbesuche im Quartal beizufügen.

Die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist mit der Erhebung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 200.- Euro verbunden.

Soziale Dienste:

Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden.
Die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist mit der Erhebung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 120.- Euro verbunden.

Umzüge in Bereichen von Halt- und Parkverboten oder Fußgängerzonen:

Umzüge, die im Bereich von Halt- und Parkverboten oder Fußgängerzonen durchgeführt werden, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der formlose schriftliche Antrag muß folgende Angaben enthalten: Umzugsadresse, Tag des Umzugs, Kennzeichen des Umzugsfahrzeuges und Angaben zur örtlichen Parksituation.

Die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung bis maximal 2 Tage ist mit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr von 15.- Euro verbunden.

Umzug mit Haltverbotszone:
Sofern Sie eine Haltverbotszone für ein Umzugsfahrzeug benötigen, helfen Ihnen gerne die Kollgen/-innen des Baustellenmanagements weiter (siehe Link rechts auf der Seite).

Kontaktinfo

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Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen, Technik

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