Befahren von Fußgängerzonen

Fußgängerzone

Für Handwerksbetriebe, Betriebsandienungen oder bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen beantragt werden.

Die Erteilung erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr, Abteilung 66-1-6, Rathaus, Porscheplatz, Raum 4.12.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen je nach Umfang und Art unterschiedliche Gebühren an.
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