Befahren von Fußgängerzonen
Für Handwerksbetriebe, Betriebsandienungen oder bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen beantragt werden.
Die Erteilung erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr, Abteilung 66-1-6, Rathaus, Porscheplatz, Raum 4.12.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen je nach Umfang und Art unterschiedliche Gebühren an.


