Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker
Broschüre Ruhrgebietsparkausweis
Antragsvordruck
Ruhrgebietsparkausweis
Bestimmte Handwerksbetriebe können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Zahlreiche Ruhrgebietsstädte haben sich verständigt, gemeinsam den "Ruhrgebietsparkausweis" für Handwerker herauszugeben. Damit besteht auch für in Essen ansässige Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe die Möglichkeit, bei Arbeiten in den beteiligten Städten (s. Liste unten) Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu können.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Der Ruhrgebietsparkausweis berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
- (nur im Kreisgebiet Recklinghausen: in Fußgängerzonen)
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Wichtiger Hinweis Umweltzone:
Die Einfahrtberechtigung für Reparatur- und Monatagefahrzeuge ohne gültige Feinstaubplakette i.V.m. dem Handwerkerparkausweis endete am 31.12.!
Benötigte Unterlagen:
- Antragsformular
- Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich sind
Gebühren:
Der Ruhrgebietsparkausweis gilt jeweils für ein Jahr.
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150,- Euro je Ausweis.
Die Änderungen der Genehmigung kosten 15.- Euro (z.B. bei Kennzeichenwechsel).
Beteiligte Städte und Kreise:
- Bochum
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamm
- Herne
- Mülheim a.d. Ruhr
- Oberhausen
- Ennepe-Ruhr-Kreis (Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, Witten)
- Kreis Recklinghausen (Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop)
- Kreis Unna (Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna, Werne)
- Kreis Soest (Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl, Wickede/Ruhr)
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr, Abteilung 66-1-6, Rathaus, Porscheplatz, 4. Etage, Raum 4.12.


