Schulbücher / (Lernmittelfreiheit)

Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülerinnen und Schülern Schulbücher zur Verfügung gestellt. Einen Teil der Kosten dieser Bücher müssen die Eltern/Erziehungsberechtigte selbst bezahlen.

Wenn die Eltern/ Erziehungsberechtigten Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind, werden diese Kosten vom Schulträger Stadt Essen übernommen und die Bücher werden gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Sozialamtes in der Schule kostenlos ausgegeben.

Schüler/innen, deren Familien Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II  ("Hartz IV") oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, brauchen den Eigenanteil nicht zu leisten, sondern bekommen die Bücher von der Schule ausgeliehen.

Weitergehende Informationen über die Lernmittelfreiheit erhalten Sie an der Schule Ihres Kindes.

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