Ärztlicher Dienst im Versorgungsamt
Im Bereich Schwerbehindertenrecht sind Ärzte als Sachverständige tätig. Dabei werden die vorliegenden medizinischen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen allgemeinverständlich zu einer versorgungsärztlichen Beurteilung formuliert.
Der versorgungsärztliche Gutachter benötigt besondere Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, die Auswirkung von Behinderungen und die für die Begutachtung wichtigen rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe.
Ergeben die von Hausärzten, Kliniken und medizinischen Diensten von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern etc. hinzugezogenen Unterlagen ein ausreichendes Bild von der Art und dem Ausmaß der geltend gemachten Behinderungen, erfolgt die Beurteilung durch eine Stellungnahme.
Erst wenn die ermittelten Unterlagen für eine Stellungnahme nicht ausreichen, wird eine gutachterliche Untersuchung durch den ärztlichen Dienst erforderlich. Diese wird in der Regel in den Räumen des Versorgungsamtes für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen durchgeführt.
Für mobilitätseingeschränkte Bürger besteht die Möglichkeit, entweder wohnortnah untersucht zu werden, oder ein Sachverständiger des Ärztlichen Dienst kommt zur Begutachtung ins Haus .
Ärzte fast aller Fachrichtungen, inklusive augenärztlicher Begutachtung, stehen zur Verfügung.

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