Heinrich-Spindelmann-Stiftung
Stiftungszweck
Die Stiftung dient vorrangig zur Ausbildungs- und Studienförderung im Rahmen des § 53 Abgabenordnung von Waisenkindern (auch Halbwaisen) und derjenigen Kinder, deren Mütter bei der Geburt des Kindes im Bezirk der ehemaligen Bürgermeisterei Altenessen einschließlich Karnap gewohnt haben. Darüber hinaus werden Zuschüsse an Einrichtungen aus Altenessen und Karnap, die sich um die Verbesserung der Lage von Kindern im o.g. Bereich kümmern, auf Antrag gewährt.
Antragstellungen
für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen sind unter folgenden Voraussetzungen in der Abteilung Verwaltung/Service des Amtes für Soziales und Wohnen möglich:
- Die Mutter des Antragsberechtigten muss bei der Geburt des Kindes im Bereich der früheren Bürgermeisterei Altenessen einschließlich Karnap gewohnt haben.
- Einkommen und Vermögen liegen innerhalb der in der Abgabenordnung genannten Grenzen (Hierzu wird eine individuelle Berechnung durchgeführt).
- Der Antragsberechtigte muss mindestens die 5. Klasse einer Schule besuchen (Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule). Bei nicht ausreichenden Leistungen, einer Zeugniskopfnote "unbefriedigend", ab 6 unentschuldigten Fehlstunden pro Schulhalbjahr oder im Fall einer Nichtversetzung werden keine Leistungen gezahlt.
An Studenten und Auszubildende können ebenfalls Beihilfen gewährt werden (auch bei Bezug von BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe). Eine weitere Möglichkeit zur Antragstellung besteht nur noch für Essener Einrichtungen in den Stadtteilen Altenessen und Karnap. Über die Verwendung der Mittel entscheidet am Jahresende die Stiftungspflegschaft.

