Wirtschaftliche Hilfe für ausländische Flüchtlinge

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Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Leistungen für ausländische Flüchtlinge werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von uns erhalten.

Terminvergabe

Einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erhalten sie im "Kundencenter". Das "Kundencenter" erreichen Sie über den behindertengerechten "Eingang Kundencenter" Steubenstrasse / Ecke Manteuffelstrasse.
Kontaktinfo

Kontakt

Soziale Dienstleistungen

Telefon
+49 (0)201 88 50201
Telefax
+49 (0)201 88 50153

zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...