Wirtschaftliche Hilfe für ausländische Flüchtlinge
Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Leistungen für ausländische Flüchtlinge werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von uns erhalten.
Terminvergabe
Einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erhalten sie im "Kundencenter". Das "Kundencenter" erreichen Sie über den behindertengerechten "Eingang Kundencenter" Steubenstrasse / Ecke Manteuffelstrasse.

Kontakt
Soziale Dienstleistungen
Telefon
+49 (0)201 88 50201Telefax
+49 (0)201 88 50153zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...
