Bildungs- und Teilhabepaket
Weitere Informationen:
Broschüren:
Antragsformulare
Stadt und JobCenter setzen Hilfen gemeinsam um
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4), Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können ab 1. April 2011 zu ihren bisherigen Leistungen auch Hilfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen.
Auf Antrag erhalten
- Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung alle im Bildungspaket vorgesehenen Leistungen.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Aufwendungen für ein bzw. mehrtägige Fahrten mit der Kindertagesstätte sowie die Aufwendungen für die dort ggf. angebotene Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils.
Die für Teilhabe vorgesehenen Leistungen erhalten auf Antrag alle Kinder und Jugendliche bis zu 17 Jahren. Dies sind insbesondere Aufwendungen für Vereinsbeiträge, Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.
Je nach den persönlichen Bedarfen sind dem Antrag nebenstehende Bescheinigungen beizufügen bzw. nachzureichen.
Anträge können ab sofort bei folgenden Dienststellen gestellt werden:
- Amt für Soziales und Wohnen, Steubenstraße 53, 45138 Essen
- Wohngeldabteilung, Freytagstraße 29, 45144 Essen
- Neukunden: JobCenter, Berliner Platz 10, 45127 Essen, alle übrigen Kunden in der Geschäftsstelle ihres Stadtteils
Formulare erhalten Sie zusätzlich bei den Bürgerämtern, in der Bügerberatungsstelle im Rathaus und im Familienpunkt des Jugendamtes, I. Hagen 26, 45127 Essen.
