SozialTicket

Ab dem 20. Oktober 2011 ist das SozialTicket im Rahmen eines Pilotprojektes befristet bis zum 31.12.2012 bei der EVAG erhältlich. Das Ticket kostet monatlich 29,90 Euro. Voraussetzung dafür ist ein Berechtigungsschein, der beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter beantragt werden muss.

Wer bekommt das Ticket?

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).

Wohngeldempfänger erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Freytagstraße 29.

Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, werden die Berechtigtenausweise vom Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, ausgegeben.

JobCenter-Kunden wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. Im Neukundenbereich am Ber-liner Platz findet keine Ausstellung der Karten statt.

Benötigte Unterlagen

Um längere Wartezeiten bei der Beantragung des Berechtigungsscheins zu vermeiden, werden Sie gebeten Ihren Personalausweis und Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) bereit zu halten.

Kontaktinfo

Kontakt

Amt für Soziales und Wohnen

Telefon
+49 (0)201 88 50001
Telefax
+49 (0)201 88 50005
E-Mail
sozialamt@essen.de