Jugendgerichtshilfe

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind.
Die Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe. Sie wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen der Jugendhilfe ausgeübt. Mehr zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
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Jugendgerichtshilfe (Fachgruppe)

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