Informationen zur Pflege bei dementiellen Erkrankungen
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer, d.h. voraussichtlich mindestens 6 Monate, in ihrem Alltag benötigen (§ 2 Abs. 2 SGB IX (Behinderung)).
Wenn Sie sich über Pflegeangebote, Pflegeeinstufung und Pflegefinanzierung informieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Pflege im Amt für Soziales und Wohnen
Pflegeangebote und Hilfsmittel für dementiell erkrankte Menschen
Kurzzeitpflege für dementiell erkrankte Menschen
Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristetes Angebot
- zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur und Erkrankung
- zur Krisenintervention bei gravierender Verschlechterung des Gesundheitszustandes und Überforderung der Hauptpflegeperson
- als Krankenhausnachsorge oder
- zur Überbrückung, bis ein geeigneter oder gewünschter Pflegeplatz zur Verfügung steht
Tagespflege für dementiell erkrankte Menschen
Die Tagespflege, tagsüber gut versorgt und abends wieder zu Hause, richtet sich sowohl an demenzkranke Menschen wie auch an die zu entlastenden, pflegenden Angehörigen.
Ziel der Tagespflege ist es, dem Erkrankten den Verbleib in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu erhalten. Sie dient auch zur Vorbeugung sozialer Isolation und die noch vorhandene Selbständigkeit durch beschäftigungstherapeutische Angebote zu erhalten.
Tagespflegeeinrichtungen haben häufig eine Gruppengröße von ca.10 - 12 Plätzen und sind in der Regel von montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.
Fast alle Tagespflegeeinrichtungen bieten einen Hol- und Bringdienst.
Die Kosten für den Aufenthalt in der Tagespflege richten sich nach der Anzahl der Besuchstage und sie sind abhängig von der vorhandenen Pflegestufe.
Bei vorhandener Pflegestufe besteht die Möglichkeit bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für die Nutzung der Tagespflege zu stellen.
Nachtpflege für dementiell erkrankte Menschen
Nach § 41 des SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen, die Nachtpflege anbieten, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Pflegende Angehörige können durch das Angebot der Nachtpflege auch für einzelne Nächte unterstützt und entlastet werden.
Auf Wunsch kann ein Hol- und Bringdienst abgerufen werden.
Behandlungspflege für dementiell erkrankte Menschen
Sie ist eine Leistung der Krankenkasse und nicht der Pflegeversicherung.
Ziel der Behandlungspflege ist es, dem Erkrankten das Verbleiben in seinem häuslichen Bereich oder die frühzeitige Rückkehr aus dem Krankenhaus zu ermöglichen.
Zur Behandlungspflege gehört unter anderem die Unterstützung bei Medikamentenvergabe, Wundversorgung oder der Pflege von Kathetern.
Diese Leistungen können dann von einem Pflegedienst mit Krankenkassenzulassung im häuslichen Bereich durchgeführt werden.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der ärztlich verordneten Hilfsmittel (durch den Hausarzt / Facharzt) unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes.
Liegt keine Pflegeeinstufung vor, aber eine akute Erkrankung, ist es erforderlich, einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Liegt eine Behinderung vor, sollte zur Überprüfung ein Antrag an das Amt für Soziales und Wohnen gerichtet werden.
Auch bei kostenaufwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Wohnen. Dort erhalten Sie Beratung für ältere Menschen und bei Behinderungen.
Pflegebegleiter für pflegende Angehörige
Die Hauptlast der Pflege leisten häufig die Ehepartner, Kinder oder Schwiegerkinder des Erkrankten und benötigen für diese Tätigkeit Unterstützung und Informationen
Dem versucht das bundesweite Modellprojekt "Pflegebegleiter" gerecht zu werden. Es versteht sich als Beitrag zur Weiterentwicklung des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung zum Gelingen häuslicher Pflege.
Pflegebegleiter absolvieren zuvor einen 60-stündigen Vorbereitungskurs und nehmen auf Wunsch Kontakt mit pflegenden Angehörigen auf.
Pflegebegleiter, die ehrenamtlich arbeiten, entlasten nicht durch Mithilfe in der Pflege, sondern unterstützen die pflegenden Angehörigen im Alltag.
- Sie haben ein offenes Ohr für deren Bedürfnisse
- Sie entdecken gemeinsam mit dem pflegenden Angehörigen Freiräume, um der Vereinsamung entgegen zu wirken
- Sie kennen verschiedene Hilfs- und Entlastungsangebote sowie Ansprechpartner im Essener Stadtgebiet.
Weitere Informationen finden Sie auf den aufgeführten Internetseiten.
Vermittlung von Pflegebegleitern für pflegende Angehörige
Familien- und Krankenpflege e.V. Essen
Moorenstr. 10
45131 Essen
Frau Nijhuis
Handy 0170 / 3845109
Beratungsstelle Pflege
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53
45138 Essen
Frau Breuing und Frau Knierim
Telefon 88 50666, 88 50676
E-Mail linda.breuing@sozialamt.essen.de
E-Mail doris.knierim@sozialamt.essen.de
