Ehrenamtliche gesetzliche Betreuung
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Betreuungsvereine in Essen
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Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Wichtiges zur ehrenamtlichen Betreuung
Ehrenamtliche Betreuer oder Betreuerin können Angehörige oder familienexterne Personen sein. Betreuer / Betreuerin kann jede volljährige geschäftsfähige Person werden. In vielen Fällen sind dies Angehörige, die vorrangig zu berücksichtigen sind oder Freunde des Betroffenen. Bei der Auswahl des Betreuers / der Betreuerin ist dem Wunsch des zu betreuenden Menschen nachzukommen.
Grundlage für die Führung von ehrenamtlichen Betreuungen ist das Interesse an Menschen und die Fähigkeit, sich auf sie einzulassen.
Die Betreuungsgerichte legen Regelungsbedarfe für
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Vermögensangelgenheiten
- weitere Angelegenheiten
fest, die von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen umgesetzt werden müssen.
Mindestanforderung an ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sind
- keine Vorstrafen,
- keine eidesstattliche Versicherung,
- keine laufenden Strafverfahren.
Im Auftrag der Betreuungsgerichte prüft die Betreuungsstelle die Eignung der zukünftigen ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen und schlägt diese den Gerichten vor.
Die Entscheidung über die Betreuerbestellung obliegt immer dem zuständigen Betreuungsgericht. Dieses hat die Aufsicht über die gesamte Tätigkeit des ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers / der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerin, z. B. durch die jährliche Rechnungslegung und einen Jahresbericht. Über die Aufgaben und Pflichten eines Betreuers erhalten Sie beim Betreuungsgericht oder der Betreuungsstelle ein Merkblatt.
Wo erhalten Sie weitere Unterstützung?
Eine kostenlose Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht des Bundesjustizministeriums finden Sie nebenstehend.
Die Betreuungsvereine führen regelmäßig fachliche Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer / Betreuerinnen durch.
Wie sind Sie versichert?
Wie werden Ihre Auslagen erstattet?


