Themenseite Abfall

Gefährliche Abfälle

Foto: Sondermüll

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde informiert

Für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten wurde die elektronische Nachweisführung zur Pflicht - dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden.

Dem Begriff "gefährlicher Abfall" werden grundsätzlich die in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) aufgeführten Abfallarten zugeordnet, die mit einem "*" gekennzeichnet sind (bei diesen Abfällen wird unterstellt, dass sie entsprechende gefahrenrelevante Eigenschaften aufweisen), wie z. B. alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten, asbest- oder PCB-haltige Abfälle, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien, chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle.

Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen ist lediglich die Führung von Übernahmescheinen. Diese Übernahmescheine werden ausschließlich im Rahmen der Sammelentsorgung oder als Nachweis über die erfolgte Entsorgung von Kleinmengen durch den Transporteur bzw. Einsammler an den Abfallerzeuger in Papierform ausgehändigt (unter Kleinmengen versteht man ein Abfallaufkommen von nicht mehr als insgesamt 2000kg aller anfallenden gefährlichen Abfälle pro Jahr).

Seit dem 1. Februar 2011 ist zwingend die Nutzung der (qualifizierten) elektronischen Signatur anstelle der schriftlichen Unterschrift vorgeschrieben.
Hierdurch wurde das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) in endgültiger Form eingeführt.

Weitere Informationen bietet das Portal der Zentralen Koodinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall).

Überwachung der gewerblichen und industriellen Abfallentsorgung

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist unter anderem zuständig für:

  • Transportgenehmigungen und Genehmigungen für Vermittlungsgeschäfte
  • Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweise, freiwillige Rücknahme von Abfällen)
  • Vergabe von Kennnummern (Erzeuger-, Beförderer- und Entsorgernummer)
  • abfallrechtliche Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und Überwachung von Auflagen
  • "Dosenpfand" und den Vollzug der Verpackungsverordnung
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren
Kontaktinfo

Kontakt

Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Telefon
+49 (0)201 88 59502
Telefax
+49 (0)201 88 59559
E-Mail
uawb@umweltamt.essen.de

zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...