Energieausweis Essen

Der Energieausweis - Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten

Zum 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) in Kraft getreten.
Der Energieausweis für bestehende Gebäude wird damit ab dem 01.Juli 2008 schrittweise Pflicht. Häuser und Wohnungen werden zukünftig nach verbindlichen Energieeffizienz-Klassen bewertet.

Der Energieausweis wurde bis 2005 Energiepass genannt. Beide Bezeichnungen meinen das Gleiche.
Die Stadt Essen ist eine von zehn Städten in NRW, die 2004 im Rahmen eines bundesweiten Feldversuches den Energieausweis erprobt hat. Partner waren die Verbraucherzentrale NRW und die Deutsche Energie Agentur.Von daher liegen in Essen schon weitreichende Erfahrungen vor.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten musste schon bisher ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dies gilt auch weiterhin.

 

Wichtige Stichtage

Für alle Bestandsgebäude gilt zukünftig, dass ein Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden muss, wenn diese verkauft oder neu vermietet oder verpachtet werden.

 Diese Regelung gilt ab dem

  • 01.07.2008 für  Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden
  • 01.01.2009 für Wohngebäude, die ab 1966 fertiggestellt wurden.
  • 01.07.2009 für Nichtwohngebäude
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Ebenfalls ab dem 01.07.2009 müssen in öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

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