Biotop- und Artenschutz

Naturnahe und für den Artenschutz bedeutsame Lebensräume sowie wild lebende Pflanzen- und Tierarten unterliegen dem besonderen Schutz der Naturschutzgesetze. Dies betrifft nicht nur die Natur- und Kulturlandschaften im ländlich geprägten Außenbereich, sondern auch viele Biotope und landschaftliche Strukturen im besiedelten Bereich. Beispiele wie Hecken, Tümpel, Vogelnester, Hummelnester oder Ähnliches gibt es auf industriellen Brachflächen wie auch in Hausgärten.
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Untere Landschaftsbehörde

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