Informationen für Anwohner und Gewerbetreibende
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Finanzielle Förderung:
Wohnen in der Umweltzone
Für Anwohnerinnen und Anwohner, die keine Plakette bekommen können, sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen möglich.
Ausnahmegenehmigungen können Sie bei der Verkehrsbehörde beantragen.
Das Amt für Straßen und Verkehr informiert Sie gerne persönlich über die verschiedenen Ausnahmeregelungen und berät Sie zum Antrag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie unter der Telefonnummer 0201/ 88 39333.
Umweltplakette für Unternehmen
Auch für Fahrzeuge von Gewerbetreibenden gelten die Regelungen der Umweltzone.
Sonderfahrzeuge sind in bestimmten Fällen von der Plakettenpflicht befreit. Näheres regelt die Plakettenverordnung.
In bestimmten Fällen können Gewerbebetriebe Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Schausteller und das Zirkusgewerbe zum Beispiel, die zu Veranstaltungen nach Essen kommen, sind von dem Verkehrsverbot der Umweltzone befreit.
Diese und einige andere gewerblich genutzte Fahrzeuge benötigen keine Plaketten.
Über den aktuellen Stand zu den Ausnahmegenehmigungen und wo sie diese bekommen können, informiert Sie die Verkehrsbehörde hier.
Nachrüsten lohnt sich
Viele Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffnorm entsprechen, können mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dieser verringert den Schadstoffausstoß um bis zu 90 Prozent.
Gleichzeitig leisten Sie natürlich auch einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Neubeschaffung emissionsarmer LKW mit zinsgünstigen Krediten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
