Informationen zur Plakette
Umweltplaketten
Funktion der Plakette
Der Bund hat eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) erlassen, die am 1.3.2007 in Kraft getreten ist. Jedes Fahrzeug wird in Abhängigkeit von der Menge der produzierten Schadstoffe in eine von 4 Schadstoffgruppen eingeteilt.
Diese Verordnung ermöglicht es den Städten, Umweltzonen einzurichten, die für Fahrzeuge einer oder mehrerer Gruppen gesperrt werden können.
Diese Verordnung ermöglicht es den Städten, Umweltzonen einzurichten, die für Fahrzeuge einer oder mehrerer Gruppen gesperrt werden können.
Plakettenpflicht
Sie sind nicht generell verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit einer Plakette zu kennzeichnen. Nur, wenn Sie in eine Umweltzone einfahren. Wenn Sie dies ohne Plakette auf dem Fahrzeug tun, riskieren Sie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Bußgeld
Wer mit einem Fahrzeug ohne zulässige Plakette in eine Umweltzone einfährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die unerlaubte Einfahrt in eine Umweltzone wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld auch dann, wenn das Fahrzeug grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für eine in der Umweltzone zugelassene Plakette erfüllt.
Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld auch dann, wenn das Fahrzeug grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für eine in der Umweltzone zugelassene Plakette erfüllt.
