Indirekteinleiter, gewerbliches Abwasser
Für die Einleitung behandlungspflichtiger .Abwässer aus Gewerbebetrieben in den öffentlichen Kanal muss eine Genehmigung eingeholt werden. Welche Arten von Abwasser von dieser Regelungen betroffen sind und welche Grenzwerte einzuhalten sind wird in den Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Die genaue Gestaltung Ihrer Anlage sollte vorab mit den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde abgesprochen werden.

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