Dichtheitsprüfung
Weitere Informationen:
Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschluss- und Grundleitungen
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeswassergesetz –LWG-) den § 61a eingeführt, der vorschreibt, dass im Erdreich oder unzugänglich verlegte schmutzwasserführende Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein müssen.
Bei bestehenden Hausanschlüssen und Grundleitungen (Abwasserleitungen) muss nach § 61 a LWG die erstmalige Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen (besonders geschulte Mitarbeiter der Fachfirmen) bei einer Änderung der Abwasserleitung sofort, ansonsten spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Hiervon ausgenommen sind Grundstücke in Wasserschutzzonen, für die mit Fristensatzung für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vom 30.05.2011 eine kürzere Frist festgelegt wurde. Die Frist für die Durchführung der erstmaligen Dichtheitsprüfung für diese Grundstücke endet am 30.06.2013.
Innerhalb eines Monats nach Prüfung ist die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung der Stadt vorzulegen. Die betroffenen Grundstücke sind in der Anlage 1 zur Fristensatzung aufgelistet.
Für den Fall, dass die Abwasserleitungen nicht dicht sind, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, diese sanieren zu lassen.
Nach erfolgter Sanierung der Abwasserleitungen ist die Dichtheit durch einen Sachkundigen nachzuweisen.
Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.
Hinweis:
Seitens des Landtags NRW ist eine Änderung des §61a Landeswassergesetz NRW (LWG) beabsichtigt. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden in den Landtag eingebracht und werden zurzeit in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese hier bekanntgegeben.
Vorsicht Kanalhaie!
Als Kanalhaie bezeichnet man Firmen, die von Tür zu Tür gehen und die Inspektion des Anschlusskanals und der Grundleitungen des Hauses zu vermeintlich günstigen Preisen anbieten. Bei der Inspektion der Leitungen werden regelmäßig angebliche Schäden festgestellt, die dann zu weit überhöhten Preisen instand gesetzt und in der Regel direkt vor Ort bar kassiert werden.
Ein seriöser Unternehmer würde seinen Kunden nicht zu einem "Haustürgeschäft“ überreden und die Arbeiten in bar vor Ort kassieren.
Eine besonders beliebte Zielgruppe der Kanalhaie sind Seniorinnen und Senioren, die häufig mit der oben beschriebenen "Masche" an der Haustür überrumpelt werden.


