Umweltzone Essen

Bisherige Entwicklung

Aufgrund hoher Luftbelastung im Ruhrgebiet ist erstmals am 04. August 2008 ein Luftreinhalteplan für die Ruhrregion in Kraft getreten.
Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg haben drei Teilpläne Ruhrgebiet West, Nord und Ost mit den Städten erarbeitet und zu einem Gesamtplan zusammengestellt. Mit zunächst 110 Einzelmaßnahmen in den Sektoren Gewerbe, Industrie, private Haushalte und Verkehr, sollte die Luftqualität nachhaltig verbessert werden.

Als eine wesentliche verkehrliche Maßnahme wurden am 01.10.2008 neun Umweltzonen im Ruhrgebiet, unter anderem in Essen mit einer Gesamtfläche von etwa 225 Quadratkilometern eingerichtet.
Für alle Umweltzonen galten einheitliche Regelungen (zum Beispiel Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Plakette und Ausnahmeregelungen).

Da die bisherige Verbesserung der Luftqualität noch nicht ausreicht, die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten, ist der Luftreinhalteplan in einer fortgeschriebenen Version am 15.10.2011 in Kraft getreten. Aufgrund dieses neuen Luftreinhalteplans wurde die Umweltzone erweitert.

Größere Umweltzone ab 01. Januar 2012

Mit Wirkung vom 01. Januar 2012 ist im Ruhrgebiet eine zusammenhängende Umweltzone eingerichtet worden. Diese Umweltzone erstreckt sich von Duisburg bis Dortmund und umfasst eine Fläche von etwa 850 Quadratkilometern.

Es gilt innerhalb der gekennzeichneten Zone ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, die keine Umweltplakette haben. Mit Wirkung vom 01.01.2013 wird ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette wirksam. Ab dem 01.07.2014 wird die Umweltzone für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette gesperrt.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind bedingt möglich.

Die Umweltplakette...

...ist für Ihr Fahrzeug seit dem 01. Oktober 2008 für das Fahren in die Umweltzone erforderlich. Bis zum 31.12.2012 ist die Zufahrt zur Umweltzone nur für Fahrzeuge ohne Plakette gesperrt. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen.
Eine Plakette benötigen Sie nicht nur im Ruhrgebiet. Umweltzonen gibt es in ganz Deutschland.

Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt können Sie mit Hilfe des Emissionsschlüssels in ihrem KFZ-Schein herausfinden. Eine Plakette bekommen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle, beim ADAC, den Prüfstellen
(TÜV, DEKRA, GTÜ, GTS) aber auch in allen Autowerkstätten die Abgasuntersuchungen durchführen.

Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern (Förderung)

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern wird auch im Jahr 2012 wieder gefördert. Fahrzeughalter/-innen von PKW und Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge) können für die Nachrüstung 330 Euro Barzu-schuss vom Staat erhalten. Das Bundesumweltministerium hat für dieses Jahr insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist die Förderung von etwa 90.000 Nachrüstungen möglich.

Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn gestellt werden, wenn die Nachrüstung zwischen dem
1. Januar und dem 31. Dezember 2012 erfolgt.

Für weitere Informationen und Antragsformulare oder wenn Sie wissen wollen, ob für Ihr Fahrzeug ein Partikelfilter verfügbar ist, verwenden Sie bitte den entsprechenden Link auf der rechten Seite unter "Schnell informiert".

Ihre Ansprechpartner:

Hotline: 0201/88-88888
Essener Umwelttelefon: 0201/88-59999